Was ist wenn der Strom ausfällt?
Bei Ausfällen der Strom- oder Telekommunikationsnetze ist es unter Umständen nicht mehr möglich einem Notruf abzusetzen.
Aus diesen Gründen hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz im Jahr 2006 eine Checkliste „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall" erstellt. In dieser ist festgelegt, dass bei einem Stromausfall (oder einer großflächigen Störung der Kommunikationsnetze), der länger als 30 Minuten dauert, die Feuerwehrgerätehäuser als Anlaufstelle für die Bevölkerung zu besetzen sind.
Bei der Feuerwehr ist es möglich Notrufe über Funk weiter zu leiten oder direkt qualifizierte Hilfe zu Leisten.
Informationsmaterial zum Thema vom
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
Flyer „Für den Notfall vorgesorgt"
Flyer "Stromausfall"
- Info auf der Homepage des BBK
- Pressemeldung des BBK vom 9.3.2011
Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall (Innenministerium Rheinland-Pfalz)